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Unterweisung Infektionsschutzgesetz

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Es gibt zwei wichtige Bereiche der Unterweisung. Nach § 43 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) müssen Mitarbeiter, die gewerbsmäßig tierische Produkte behandeln, herstellen oder in Verkehr bringen oder in einer Küche oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten, vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt belehrt werden. Dann muss der Arbeitgeber dies auf die eigenen Gegebenheiten ergänzen und alle zwei Jahre wiederholen. Nach § 35 des IfSG müssen Beschäftigte an Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen vor Erstaufnahme ihrer Tätigkeit und dann im weiteren alle zwei Jahre belehrt werden.

Bei den Belehrungen und Unterweisungen der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber helfen wir Ihnen gerne.

In Absprache mit Ihrem Unternehmen.

Die Schulungen und Ausbildungen finden in unserem modernen Schulungszentrum (ASZ Bocholt/Rhede e.V., Frankenstrasse 32, 46395 Bocholt) oder bei Ihnen vor Ort statt. Schulungen und Ausbildungen können über unsere Schulungsabteilung unter Tel. 02871 21805 21 oder per E-Mail schulungen@asz-bocholt.de angefragt werden. Anstehende Termine entnehmen Sie bitte der Hompage.