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Anschlagmittel

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Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel werden bei jedem Einsatz erheblichen Belastungen in zum Teil widrigen Umgebungen ausgesetzt. Damit die Sicherheit, vor allem von Mitarbeitern, nicht gefährdet ist, sind Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen – i.d.R. jährlich – von befähigten Personen oder Sachkundigen prüfen zu lassen. Das ASZ Bocholt/Rhede e.V. führt die wiederkehrende Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV-Regel 100-500 fachgerecht und kompetent durch. Unsere sachkundigen Mitarbeiter prüfen und beraten als befähigte Personen nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 bei Ihnen vor Ort und tragen so zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Prüfung der Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel mit den folgenden Inhalten:

  • Prüfung aller von Ihnen bereitgestellten Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation

Anbringung des Prüfsiegels. Wir prüfen:

  • Rundschlingen, Hebebänder und Seile
  • Ketten (ausser die dreijährige Sonderprüfung), Magnetheber und Vakuumheber
  • Traversen, Klemmen u.ä.

Bei Interesse setzen  Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Rechtliche Grundlagen: Kapitel 2.8 Betreiben von Arbeitsmitteln (DGUV Regel 100-500)