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Konformitätsbewertung für Anlagen / Maschinen

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Werden neue Maschinen in Betrieb genommen, müssen diese den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie entsprechen. Auch unterscheidet die Betriebssicherheitsverordnung bei den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen nicht zwischen alten und neuen Maschinen, d.h. es gelten einheitliche Anforderungen für alle Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel. Alle technischen Erzeugnisse innerhalb der EU müssen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genügen. Verantwortlich hierfür sind die Hersteller und Inverkehrbringer eben dieser Maschinen und Anlagen. Wichtig ist, dass hierbei nicht nur die vollständigen Maschinen betrachtet werden, sondern auch die unvollständigen oder Teilmaschinen. Wichtiger Aspekt bei der Herstellung von sicheren Anlagen und Maschinen ist dabei die Risikobeurteilung (auch Gefahrenanalyse).

Wir führen für Sie das Konformitätsbewertungsverfahren durch, damit sie die Konformität einer Anlage nachweisen können.

  • Prüfung bereits vorhandener Erklärungen auf Konformität
  • Prüfung der technischen internen und externen Dokumentation
  • Prüfungen der Betriebs- / Bedienungs- / Gebrauchsanleitung auf Inhalt und Darstellung
  • Ermittlung der anzuwendenden Richtlinien und Normen
  • Prüfung auf Anwendung von Ex-Normen und Richtlinien (z.B. ATEX oder DIN EN 1127-1)
  • Ermittlung der Verkettung von Anlagen (Gesamtmaschine ja/nein?)
  • Risikobeurteilung gemäß DIN EN ISO 12100 / DIN EN ISO 13849
  • Prüfung auf Manipulationsanreize von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • Erstellen der Konformitätserklärung zur Unterschriftsvorlage
  • Typenschildvorlage mit CE-Kennzeichen Das Erstellen einer Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie kann in einer gesonderten Vereinbarung auch durch uns erfolgen.

In vielen Unternehmen kommt es vor, dass Sondermaschinen für den Eigengebrauch selbst konstruiert und gefertigt werden. Hier wird der Hersteller zum Betreiber. In anderen Fällen werden Maschinen umgebaut, erweitert, angepasst usw. Hier wird der Betreiber zum Hersteller. Das bedeutet, er muss für die Maschine die Risikobeurteilung laut Maschinenrichtlinie durchführen und das EU-Konformitätsverfahren durchlaufen. Dies gilt auch dann, wenn die Maschine nur für den Eigengebrauch genutzt wird.

Auch dazu geben wir Ihnen Hilfestellung und erstellen die notwendigen Unterlagen.