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Ausbildung Sachkunde Rollgerüste

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Die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 2121 Teil 1 verpflichten Unternehmer, die Arbeitsmittel bereitstellen und deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach jeder Montage und vor jeder Benutzung prüfen zu lassen. Das gilt auch für Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste).

Die Prüfung von Roll-/Fahrgerüste muss durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen.

Die Teilnehmer werden befähigt, Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sicher zu prüfen und zu bewerten. Dies erfolgt in Anlehnung an die DGUV Information 201-011, die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 2121 Teil 1. Die Themen sind:

  • Rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Haftung
  • Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121 Teil 1)
  • Normen, DGUV-Information 201-011
  • Arten von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste)
  • Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
  • Informationen zur Prüfung der Stand-, Arbeits- und Betriebssicherheit von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen einschließlich Dokumentation

Jeder Mitarbeiter bekommt nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat als Nachweis.

Die Schulungen und Ausbildungen finden in unserem modernen Schulungszentrum (ASZ Bocholt/Rhede e.V., Frankenstrasse 32, 46395 Bocholt) statt. Schulungen und Ausbildungen können über unsere Schulungsabteilung unter Tel. 02871 21805 21 oder per E-Mail schulungen@asz-bocholt.de angefragt werden. Anstehende Termine entnehmen Sie bitte der Hompage.