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ARBEITSSICHERHEIT

Ihre Mitarbeiter sind Ihnen wichtig?  Dann schützen Sie sie rechtskonform.

1996 wurde der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland neu geregelt. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hinterlegt. Es regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das wichtigstes Ziel ist in § 1 hinterlegt – die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Das Unternehmen muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzte bestellen, die es entsprechend beraten und unterstützen. Damit sie diese Aufgaben bewältigen können, stellen wir für Sie Fachkräfte für Arbeitsicherheit (FaSi) bereit, die sich kontinuierlich fortbilden um den neusten Stand der Technik und Entwicklung weiter vermitteln zu können. Jede FaSi ist universell einsetzbar, ist aber Spezialist/in in mehreren Fachgebieten. Damit unterstützt Sie eine zuständige Fachkraft, die ein Team von Spezialisten hinter sich hat.

Aus diesem Wissenspool können Sie schöpfen.