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ARBEITSMEDIZIN

Prävention sichert Ihren unternehmerischen Erfolg!

Arbeiten Sie mit Gefahrstoffen, herrscht in Ihrem Betrieb ein hoher Lärmpegel oder planen Sie, demnächst die Arbeitsabläufe umzustellen?

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung beraten unsere Arbeitsmediziner zu Arbeitsabläufen und zur Gefährdungsbeurteilung. Wir nehmen an Sitzungen Ihres Arbeitsschutzausschusses, kurz ASA, teil, beraten Ihre Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit und unterstützen Sie bei der Prävention. Mit der Unterstützung der Betriebsärzte/innen des ASZ fördern Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Grundlage unserer Tätigkeiten sind u. a. das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge mit den dazu gehörigen arbeitsmedizinischen Regeln, das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, das Arbeitszeitgesetz und das SGB IX (§ 167 Prävention, § 177 Schwerbehindertenvertretung).