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Fortbildung Ersthelfer

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Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Lehrgänge zur Nachschulung /Fortbildung von Ersthelfern können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der "Liste der ermächtigten Stellen" (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Nur für Mitgliedsfirmen des ASZ Bocholt / Rhede e.V.

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in den Räumlichkeiten des ASZ.

Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer erfolgt durch von der Berufsgenossenschaft anerkannte Stellen.

Nur für Mitgliedsfirmen des ASZ Bocholt / Rhede e.V.

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.